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Augsburger Brauereigeschichte
Eine Zeitreise vom Hasenbräu zur Industrialisierung des Brauwesens

Ein bierähnliches Gebräu gab es schon im Altertum. Ab dem 12. Jahrhundert hielt es dann Einzug in unseren Städten - mit gewissen Auflagen. So sah beispielsweise das Augsburger Stadtrecht von 1156 deutliche Strafen für minderwertiges Bier vor. Dass nur Gerste, Hopfen und Wasser zu verwenden sind, ist seit 1516 durch das Bayerische Reinheitsgebot festgelegt. Auch durch klösterliche Braukunst verbesserte sich die Bierqualität stetig. Jedoch konnten viele kleine Braustätten im 19. Jahrhundert mit der fortschreitenden Technisierung nicht mithalten und gaben Braurechte an die größeren Betriebe ab. Wir verfolgen den Konzentrationsprozess des Augsburger Brauwesens u. a. am Beispiel von Gasthäusern, die ihren Ursprung als selbständige Brauereien hatten.

Augsburger Brauereigeschichte
Eine Zeitreise vom Hasenbräu zur Industrialisierung des Brauwesens

Ein bierähnliches Gebräu gab es schon im Altertum. Ab dem 12. Jahrhundert hielt es dann Einzug in unseren Städten - mit gewissen Auflagen. So sah beispielsweise das Augsburger Stadtrecht von 1156 deutliche Strafen für minderwertiges Bier vor. Dass nur Gerste, Hopfen und Wasser zu verwenden sind, ist seit 1516 durch das Bayerische Reinheitsgebot festgelegt. Auch durch klösterliche Braukunst verbesserte sich die Bierqualität stetig. Jedoch konnten viele kleine Braustätten im 19. Jahrhundert mit der fortschreitenden Technisierung nicht mithalten und gaben Braurechte an die größeren Betriebe ab. Wir verfolgen den Konzentrationsprozess des Augsburger Brauwesens u. a. am Beispiel von Gasthäusern, die ihren Ursprung als selbständige Brauereien hatten.

19.07.25 06:18:24