Allgemeines Recht
Im Vortrag erhalten Sie Informationen über Grundprinzipien des gesetzlichen Erbrechts (Verwandten-, Ehegattenerbrecht, Erbengemeinschaft, Pflichtteilsrecht, Vor-, Nacherbe, Vermächtnis, Testamentsvollstreckung etc.). Formvorschriften für Verfügungen von Todes wegen (privatschriftliches Testament, notarielles Testament, Erbvertrag) werden besprochen. Eine Notarin informiert Sie über Erbrechtsirrtümer und testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten.
Dieser Vortrag informiert Sie unter Einbezug der Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 darüber, warum es wichtig sein kann, sich zumindest einmal mit dem Thema: "Was passiert, wenn ich selbst meine Entscheidungen nicht mehr treffen und formulieren kann", auseinandergesetzt zu haben. Anhand von Beispielen werden Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung anschaulich erläutert und die Möglichkeiten der Verbindung der rechtlichen Anforderungen mit den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen der oder des Betroffenen erklärt.
Der Vortrag informiert Sie über die Grundzüge des gesetzlichen Erbrechts (Verwandten- und Ehegattenerbrecht, Pflichtteilsrecht, Erbengemeinschaft etc.) und die Möglichkeiten, durch ein kluges Testament Ihren Willen zu bewahren, Streitigkeiten zu vermeiden und Steuern zu sparen.
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sind Erklärungsformen, die im Vorfeld für den Fall der Einschränkung der eigenen Willensbekundung von allen errichtet werden können. Gegenstand ist die vorsorgliche Regelung vermögensrechtlicher und persönlicher Belange, wie z. B. die Vermögensverwaltung, Unterbringungsfragen oder die Vertretung bei Fragen der medizinischen Behandlung. Wir informieren Sie im Vortrag ausführlich über die Vorgehensweise und beantworten Ihre Fragen.
Seit dem 1.9.2009 gilt das "Patientenverfügungsgesetz". Es wird dargestellt, was daraufhin bei einer Patientenverfügung zu beachten ist. Der mögliche Inhalt von Patientenverfügungen wird unter dem Grundsatz besprochen, dass ärztliche Maßnahmen stets der Einwilligung der Patientin/des Patienten bedürfen. Ebenso werden die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung behandelt. Ein Skript mit Musterformularen erhalten Sie während des Vortrags.