Geschäftsbedingungen vhs - Augsburger Volkshochschule e.V.
Stand: 01.09.2024
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Endverbraucherinnen und Endverbraucher oder Unternehmerinnen und Unternehmer (buchende Personen) mit der
Augsburger Volkshochschule – Augsburger Akademie e.V. (vhs) | Willy-Brandt-Platz 3 a, | 86153 Augsburg | verwaltung@vhs-augsburg.de |
Tel.: 0821/50265-0
hinsichtlich der auf der Website oder in Printmedien der vhs dargestellten Veranstaltungen abschließen. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen der buchenden Personen widersprochen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
(2) Prüfungen und zertifizierte Ausbildungen sind in Abschnitt III, Bildungsreisen in Abschnitt IV. dieser AGB geregelt.
(3) Abweichende Bedingungen der buchenden Personen akzeptiert die vhs nicht. Dies gilt auch, wenn die vhs der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht
2. Vertragsabschluss
(1) Die Darstellungen der Veranstaltungen auf der Website der vhs unter www.vhs-augsburg.de,
in Programmheften, Magazinen, Prospekten und anderen Medien stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar, sondern dienen lediglich als Einladung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes durch die buchenden Personen.
(2) Die Anmeldung zu Veranstaltungen der vhs kann persönlich, telefonisch, per Fax, E-Mail, Post oder online über die Website erfolgen.
Mit der Anmeldung erklären die buchenden Personen verbindlich an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen und akzeptiert diese ABG.
Die vhs ist berechtigt, das in der Anmeldung der buchenden Personen liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen durch eine Anmeldebestätigung in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) anzunehmen.
(3) Bei einer Anmeldung über die Website geben die buchenden Personen die rechtsverbindliche Erklärung im Sinne des Abs. 2 durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ ab.
Die vhs wird den Zugang der über die Website abgegebenen Buchungen der buchenden Person unverzüglich, per E-Mail, bestätigen.
In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Anmeldung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelung der Absätze 2 und 3 nicht berührt.
(5) Melden die buchenden Personen weitere Personen, die namentlich zu benennen sind, zu einer Veranstaltung der vhs verbindlich an, so haften die buchenden Personen für deren Vertragsverpflichtung wie für die eigenen Verpflichtungen, sofern sie bei der Anmeldung eine entsprechende gesonderte und ausdrückliche Erklärung abgegeben haben.
(6) Die Vertragssprache ist Deutsch. Sämtlicher Schriftverkehr hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Mitteilungen und Willenserklärungen in anderen Sprachen sind unbeachtlich.
3. Zahlungsmodalitäten
(1) Sofern sich aus dem Angebot der vhs nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise.
Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind nicht im Preis inbegriffen und von den buchenden Personen zu tragen, sofern sich aus der Kursbeschreibung der vhs nichts anderes ergibt.
(2) Die im Programmheft bzw. auf der Website ausgewiesene Kursgebühr ist bei eintägigen Veranstaltungen spätestens am Tag der Veranstaltung, bei mehrtägigen Veranstaltungen spätestens am ersten Kurstag zur Zahlung fällig. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der folgende Werktag als Fälligkeitstag.
(3) Die Zahlung kann per SEPA-Lastschriftverfahren, Barzahlung, EC- bzw. Kreditkarte erfolgen.
(4) Bei Bezahlung per SEPA-Lastschriftverfahren wird die Kursgebühr am Fälligkeitstag eingezogen.
Die Abbuchung der Gebühr erfolgt unter Angabe von Kursnummer, -titel und -beginn. Der Kontoauszug der buchenden Personen kann somit als Nachweis gegenüber Dritten verwendet werden.
(5) Widersprechen die buchenden Personen der erteilten Abbuchungsermächtigung oder führt die beauftragte Bank den Lastschrifteinzug nicht aus, so sind die anfallenden Bankspesen von den buchenden Personen zu tragen.
4. Ermäßigung und Abendkasse
(1) Die vhs gewährt 25% Ermäßigung für Veranstaltungen, die mit (E) hinter der Kursgebühr gekennzeichnet sind, für folgende Personengruppen: Hartz4/Bürgergeld-Empfangende (mit Leistungsbescheid), Schwerbehinderte (ab GdB von 50%), Empfangende von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Studierende (Immatrikulationsbescheinigung), Au-Pairs, Schülerinnen und Schüler (Schülerausweis), Bundesfreiwilligendienst (BFD), sofern nicht anderweitig Zuschüsse gewährt werden
Voraussetzung für alle Ermäßigungen ist die Vorlage des entsprechenden Nachweises bis spätestens 1 Woche nach Kursbeginn.
Für bereits ermäßigte Veranstaltungen wird keine weitere Ermäßigung gewährt.
(2) Bei Veranstaltungen mit zusätzlicher Abendkasse wird ein Zuschlag von € 1,00 erhoben, wenn vorher keine Anmeldung erfolgt ist.
Die Kurse sind hinter dem Kurspreis mit (AK + € 1,00) gekennzeichnet.
5. Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistungen (Ort, Zeit, Dauer, Kursthema) ergibt sich aus den Kursbeschreibungen, in der zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannten Fassung.
(2) Für alle Veranstaltungen wählt die vhs in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte Dozierende aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit des Veranstaltungsinhalts sowie der Veranstaltungsunterlagen übernimmt die vhs keine Gewähr.
(3) Zum Wechsel von Dozierenden oder zur Verlegung des Ortes oder Termins einer Veranstaltung bzw. einer Veranstaltungseinheit ist die vhs aus triftigem Grund, z. B. wegen Erkrankung des Dozenten, berechtigt, soweit dies den buchenden Personen unter der Berücksichtigung ihrer Interessen zumutbar ist.
(4) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht vertretbaren Gründen ausfallen (z. B. Erkrankung der Kursleitung) kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer I. 6 Abs. 3 sinngemäß.
6. Vertragliches Rücktrittsrecht vhs
(1) Die vhs behält sich das Recht vor, bis max. 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird.
Die Mindestteilnehmendenzahl ist den Angaben zu den jeweiligen Veranstaltungen in Printmedien bzw. der Website zu entnehmen.
(2) Die vhs kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn die Durchführung der Veranstaltung z. B. wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit der Kursleitung trotz der Leistungsänderungsmöglichkeiten gemäß Ziffer I 5. Abs. 2 dieser AGB unmöglich ist
(3) Über einen Rücktritt informiert die vhs die buchenden Personen unverzüglich und erstattet die bereits gezahlte Gebühr innerhalb von 7 Tagen vollständig zurück. Betrifft ein Rücktritt gemäß Absatz 2 nur einen Teil der Veranstaltung, erhalten die buchenden Personen den auf den entfallenden Veranstaltungsteil entfallenden Teilbetrag der Gesamtgebühr zurück. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die buchenden Personen unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die buchenden Personen ohne Wert ist
(4) Für Schäden, die den buchenden Personen durch den Rücktritt der vhs entstehen, kommt die vhs nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Ziffer I. 13 dieser Geschäftsbedingungen auf.
(5) Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, bleiben hiervon unberührt.
7. Vertragliches Rücktrittsrecht buchende Personen
(1) Die vhs räumt den buchenden Personen das Recht ein, vom Vertrag bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung, ohne Angabe von Gründen, unter Einbehaltung der Verwaltungspauschale von € 5,00 pro Teilnehmenden, von der Buchung zurücktreten. Ein späterer Rücktritt ist nicht möglich, auch nicht im Falle einer Erkrankung der buchenden Personen.
(2) Alternativ kann – auch nach dieser Frist - die verbindliche Anmeldung auf eine Ersatzperson übertragen werden. Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen den buchenden Personen und der vhs ein, so haften er und die buchenden Personen der vhs als Gesamtschuldner für den Teilnahmepreis und für die der vhs durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.
Die Ersatzperson tritt in die Rechte und Pflichten des Vertrages ein. Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(3) Andernfalls ist bei einem Rücktritt nach Ablauf der Frist die volle Gebühr fällig. Den buchenden Personen ist der Nachweis gestattet, dass der vhs kein oder ein geringerer Schaden durch den Rücktritt entstanden ist.
(4) Der Rücktritt muss in Textform erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang des Rücktritts bei der vhs.
(5) Ihre gesetzlichen Rücktritts-, Widerrufs-, und Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
8. Recht zur Kündigung durch buchende Personen
(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, haben die buchenden Personen die vhs auf den Mangel hinzuweisen und der vhs innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, können die buchenden Personen nach Ablauf der Frist aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Die buchenden Personen können den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen Ziffer I. 5 unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die buchenden Personen unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die buchenden Personen ohne Wert ist
9. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Den Parteien steht nach den gesetzlichen Regelungen das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB zu. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn eine Vertragspartei ihre Pflichten aus dem Vertrag verletzt und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses der anderen Vertragspartei nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Teilnehmende oder ein Teilnehmender die Veranstaltung nachhaltig stört, durch gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen, Ehrverletzungen aller Art, Diskriminierung von Personen, Agitationen aller Art, beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung oder auf eine Mahnung keine fristgerechte Zahlung erfolgt
10. Höhere Gewalt
(1) Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrags durch höhere Gewalt wie Krieg, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun. Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrags um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
(2) Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass dieses Hindernis außerhalb Ihrer zumutbaren Kontrolle liegt, das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.
(3) Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens per eMail über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.
(4) Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Abs. 2), benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per eMail.
(5) Sollte die Wirkung Höherer Gewalt länger als 2 Monate andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.
11. Teilnahmebescheinigungen
Über die regelmäßige Teilnahme an einer Veranstaltung (mind. 80%) stellten wir auf Wunsch eine Standard-Teilnahmebescheinigung aus.
Für Veranstaltungen mit einer Gebühr über € 50,00 ist die erste Ausfertigung innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Veranstaltung unentgeltlich. Nach diesem Zeitpunkt und für alle anderen Veranstaltungen wird eine Verwaltungspauschale von € 3,00 erhoben, wenn die Teilnahmebescheinigung per Post versendet wird.
12. Hausordnung der vhs-Gebäude
Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln, die Räume ordentlich und sauber zu verlassen. In allen Gebäuden der vhs herrscht ein generelles Rauchverbot.
Das Mitbringen von Tieren ist nicht zulässig.
13. Haftung
(1) Die vhs haftet den buchenden Personen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgaben der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergleichbarer Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet die vhs – soweit in Absatz 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung den buchenden Personen als Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflicht) und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
In allen übrigen Fällen ist die Haftung der vhs vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung der vhs für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Ausschlüssen unberührt.
14. Datenschutz
Daten der buchenden Personen werden von der vhs ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert, verarbeitet und genutzt, es sei denn, die buchenden Personen willigen ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierte Nutzung und/oder Verwendung der Daten ein. Zu keinem Zeitpunkt wird die vhs, ohne ausdrückliches Einverständnis, Daten an Dritte weitergeben, es sei denn, die vhs ist hierzu aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet.
15. Urheberschutz
Sämtliche von der vhs zur Verfügung gestellten Skripten, Bücher, Software und sonstigen Lehr- und Veranstaltungsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt.
Teilnehmenden einer vhs-Veranstaltung wird als buchende Personen ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Es ist den buchenden Personen und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Unterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen.
Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenkennzeichen dürfen nicht entfernt werden.
Film- und Tonaufnahmen sind in unseren Veranstaltungen nicht gestattet
II. Teilnahme an Online- und/oder hybriden Veranstaltungen
(1) Zur Teilnahme an Onlineveranstaltungen und/oder hybriden Veranstaltungen sind nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannten Personen berechtigt. Für eine Vertragsübertragung auf Dritte gilt Ziffer 4 entsprechend.
(2) Die zur Teilnahme an Onlineveranstaltungen und/oder hybriden Veranstaltungen Berechtigten dürfen weder Dritten Zugriff auf ihren Teilnehmendenaccount und/oder ihren Bildschirm einräumen und Dritten dadurch eine Teilnahme an Onlineveranstaltungen und/oder hybriden Veranstaltungen ermöglichen, noch zusammen mit Dritten über ihren Teilnehmendenaccount und/oder ihren Bildschirm an Onlineveranstaltungen und/oder hybriden Veranstaltungen teilnehmen.
(3) Die Teilnehmenden an Onlineveranstaltungen und/oder hybriden Veranstaltungen sind nicht berechtigt, Onlineveranstaltungen und/oder hybride Veranstaltungen aufzuzeichnen und/oder zu speichern und/oder zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten und/oder über das Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder in jeder sonstigen Form in Bild und/oder Ton zu veröffentlichen.
(4) Bei Onlinesemiaren und/oder hybriden Veranstaltungen können Einschränkungen und/oder Beeinträchtigungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereiches der vhs liegen. Hierunter fallen insbesondere die von der vhs nicht beeinflußbaren technischen Bedingungen des Internets sowie Störungen in der technischen Infrastruktur Dritter. Dies hat keinerlei Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von der vhs erbrachten Leistungen.
III. Besondere Bestimmungen für Prüfungen und zertifizierte Ausbildungen
1. Prüfungen
Die Anmeldung für Prüfungen ist nur mit persönlicher Unterschrift möglich.
Die Bezahlung/Abbuchung der Prüfungsgebühren erfolgt am Tag des ausgewiesenen Anmeldeschlusses. Nach dem Anmeldeschluss ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.
Es gelten die Prüfungsordnungen der jeweiligen Prüfungszentren, die in unserer Geschäftsstelle eingesehen werden können.
2. Zertifizierte Ausbildungen
Die Anmeldung für zertifizierte Ausbildungen ist generell nur schriftlich möglich.
Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Veranstaltung, die in unserer Geschäftsstelle eingesehen werden können.
IV. Besondere Bestimmungen für Pauschalreiseverträge
Bei Veranstaltungen, die eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen umfassen, mehr als 24 Stunden dauern und einen Reisepreis von 500 EUR übersteigen, (Pauschalreiseverträge iSd § 651a BGB), gelten in Abweichung von Ziffer I. nachfolgende besondere Bestimmungen.
1. Vermittlung fremder Pauschalreisen / eigene Pauschalreisen
(1) Pauschalreisen i.S.d. § 651a BGB, die Dritte als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen (fremde Pauschalreisen), sind keine Pauschalreisen der vhs.
Die vhs haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche mangelfreie Erbringung der Leistung durch den Reiseveranstalter selbst. Zustandekommen und Inhalt der vermittelten Verträge richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den etwaigen Bedingungen des der buchenden Personen vermittelten Reiseveranstalters, soweit diese einbezogen wurden. Die Haftung für die Reisevermittlung richtet sich nach Ziffer I. 13. dieser Geschäftsbedingungen.
(2) Sofern bei Pauschalreisen iSd § 651a BGB kein Dritter als Reiseveranstalter und Vertragspartner ausgewiesen wird (eigene Pauschalreisen), bietet die vhs die Reise in eigener Verantwortung als Reiseveranstalter an. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Pauschalreisevertragsrecht, sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist
2. Leistungen bei eigenen Pauschalreisen
(1) Der Umfang der Reiseleistungen (Ort, Zeit, Dauer, Reisethema) ergibt sich aus den Kursbeschreibungen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannten Fassung.
(2) Die vhs behält sich vor, nach Vertragsschluss Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, sofern die Änderung nicht wesentlich ist. Änderungen des Reisepreises sind hiervon ausgenommen. Über derartige Änderungen werden die buchenden Personen von der vhs unverzüglich nach Kenntnis des Hinderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger vor Reisebeginn informiert.
Bei erheblicher Änderung wesentlicher Reiseleistungen vor Reisebeginn sind die buchenden Personen berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn die vhs in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für die buchenden Personen aus dem bestehenden Angebot anzubieten. Die buchenden Personen haben das Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung der vhs gegenüber geltend zu machen.
3. Rücktritt der buchenden Personen bei eigenen Pauschalreisen
(1) Die buchenden Personen sind berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung hat aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Die buchenden Personen sind verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der vhs. Die vhs ist berechtigt eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen zu verlangen und unter Berücksichtigung eines möglichen Vorteils aus der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung. Anstelle eines nachzuweisenden Aufwandes ist die vhs berechtigt eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit keine Ersatzperson gestellt wird) für jede(n) ausgefallenen Reiseteilnehmenden auf Basis des jeweiligen Reisepreises wie folgt zu berechnen ist.
Bei Rücktritt
• ab Festbuchung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
• vom 31. Tag – 8. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
• ab dem 8. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
(2) Den buchenden Personen steht das Recht zu, der vhs nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Die vhs ist berechtigt, abweichend von den Stornogebühren eine konkret berechnete Entschädigung zu fordern, sofern diese beziffert und belegt wird.
4. Beschränkung der Haftung für eigene Pauschalreisen
(1) Für eigene Pauschalreisen beschränkt sich die reisevertragliche Haftung der vhs für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, gem. § 651 p BGB auf den dreifachen Reisepreis je Reisenden und Reise.
(2) Im Übrigen gilt hinsichtlich der Haftung für eigene Pauschalreisen Ziffer I. 13. dieser Geschäftsbedingungen.
5. Fristen und Verjährung bei eigenen Pauschalreisen
(1) Reisevertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen von den buchenden Personen unverzüglich vor Ort geltend machen.
(2) Die in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll.
6. Reiserücktrittskostenversicherung
Die vhs empfiehlt den buchenden Personen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
V. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.
VI. Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zu Online-Streitbeilegung (OS) bereit die unter ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.
(2) Im Übrigen ist die vhs zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
VII. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks der gewollten Regelung am ehesten entspricht.
Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingung verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.