Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vhs - Volkshochschule Augsburg
Stand: 01.03.2025

I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen (AGB) gelten für alle Verträge, die Endverbraucherinnen und Endverbraucher oder Unternehmerinnen und Unternehmer (buchende Personen) mit der Augsburger Volkshochschule –
Augsburger Akademie e.V. (vhs) |
Willy-Brandt-Platz 3 a, | 86153 Augsburg | verwaltung@vhs-augsburg.de | Tel.: 0821/50265-0 | Fax 0821/50265-19 hinsichtlich der auf der Website oder in Printmedien der vhs dargestellten Veran-staltungen abschließen.
Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen der buchenden Personen widersprochen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
(2) Prüfungen und zertifizierte Ausbildungen sind in Abschnitt III, Bildungsreisen in Abschnitt IV. dieser AGB geregelt.
(3) Abweichende Bedingungen der buchenden Personen akzeptiert die vhs nicht. Dies gilt auch, wenn die vhs der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss
(1) Die Darstellungen der Veranstaltungen auf der Website der vhs unter www.vhs-augsburg.de, in Programmheften, Magazinen, Prospekten und anderen Medien stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar, sondern dienen lediglich als Einladung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes durch die buchenden Personen.
(2) Die Anmeldung zu Veranstaltungen der vhs kann persönlich, telefonisch, per Fax, E-Mail, Post oder online über die Website erfolgen.
Mit der Anmeldung erklären die buchenden Personen verbindlich an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen und akzeptieren diese AGB.
Die vhs ist berechtigt, das in der Anmeldung der buchenden Personen liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen durch eine Anmeldebestätigung in Text-form (Brief, Fax oder E-Mail) anzuneh-men.
(3) Bei einer Anmeldung über die Website geben die buchenden Personen die rechtsverbindliche Erklärung im Sinne des Abs. 2 durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ ab.
Die vhs wird den Zugang der über die Website abgegebenen Buchungen der buchenden Person unverzüglich, per E-Mail, bestätigen.
In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Anmeldung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelung der Absätze 2 und 3 nicht berührt.
(5) Melden die buchenden Personen weitere Personen, die namentlich zu benennen sind, zu einer Veranstaltung der vhs verbindlich an, so haften die buchenden Personen für deren Vertragsverpflichtung wie für die eigenen Verpflichtungen, sofern sie bei der Anmeldung eine entsprechende gesonderte und ausdrückliche Erklärung abgegeben haben.
(6) Die Vertragssprache ist Deutsch. Sämtlicher Schriftverkehr hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Mitteilungen und Willenserklärungen in anderen Sprachen sind unbeachtlich.
3. Zahlungsmodalitäten
(1) Sofern sich aus dem Angebot der vhs nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamt-preise. Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind nicht im Preis inbegriffen und von den buchenden Personen zu tragen, sofern sich aus der Kursbeschreibung der vhs nichts anderes ergibt.
(2) Die im Programmheft bzw. auf der Website ausgewiesene Kursgebühr ist bei eintägigen Veranstaltungen spätestens am Tag der Veranstaltung, bei mehrtägigen Veranstaltungen spätestens am ersten Kurstag zur Zahlung fällig. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der folgende Werktag als Fälligkeitstag.
(3) Die Zahlung kann per SEPA-Lastschriftverfahren, Barzahlung, EC- bzw. Kreditkarte erfolgen.
(4) Bei Bezahlung per SEPA-Lastschriftverfahren wird die Kursgebühr am Fälligkeitstag eingezogen.
Die Abbuchung der Gebühr erfolgt unter Angabe von Kursnummer, -titel und -beginn. Der Kontoauszug der buchenden Personen kann somit als Nachweis gegenüber Dritten verwendet werden.
(5) Widersprechen die buchenden Personen der erteilten Abbuchungsermächtigung oder führt die beauftragte Bank den Lastschrifteinzug nicht aus, so sind die anfallenden Bankspesen von den buchen-den Personen zu tragen.
4. Ermäßigung und Abendkasse
(1) Die vhs gewährt 25% Ermäßigung für Veranstaltungen, die mit (E) hinter der Kursgebühr gekennzeichnet sind, für folgende Personengruppen: HartzIV/Bürger-geld-Empfangende/ (mit Leistungsbe-scheid), Schwerbehinderte (ab GdB von 50%), Empfangende von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Studierende (Immatrikulationsbescheini-gung), Au-Pairs, Schülerinnen und Schüler (Schülerausweis), Bundesfreiwilligendienst (BFD), sofern nicht anderweitig Zuschüsse gewährt werden
Voraussetzung für alle Ermäßigungen ist die Vorlage des entsprechenden Nachweises bis spätestens 1 Woche nach Kursbeginn. Für bereits ermäßigte Veranstaltungen wird keine weitere Ermäßigung gewährt.
(2) Bei Veranstaltungen mit zusätzlicher Abendkasse wird ein Zuschlag von € 1,00 erhoben, wenn vorher keine Anmeldung erfolgt ist.
Diese Kurse sind hinter dem Kurspreis mit (AK + € 1,00) gekennzeichnet.
5. Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistungen (Ort, Zeit, Dauer, Kursthema) ergibt sich aus den Kursbeschreibungen, in der zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannten Fassung.
(2) Für alle Veranstaltungen wählt die vhs in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte Dozierende aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit des Veranstaltungsinhalts sowie der Veran-staltungsunterlagen übernimmt die vhs keine Gewähr.
(3) Zum Wechsel von Dozierenden oder zur Verlegung des Ortes oder Termins ei-ner Veranstaltung bzw. einer Veranstaltungseinheit ist die vhs aus triftigem Grund, z. B. wegen Erkrankung des bzw. der Dozierenden, berechtigt, soweit dies den buchenden Personen unter der Berücksichtigung ihrer Interessen zumutbar ist.
(4) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht vertretbaren Gründen ausfallen (z. B. Erkrankung der Kursleitung) kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer I. 6 Abs. 3 sinngemäß.
6. Vertragliches Rücktrittsrecht der vhs
(1) Die vhs behält sich das Recht vor, bis max. 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird.
(2) Die vhs kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn die Durchführung der Veranstaltung z. B. wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit der Kursleitung trotz der Leistungsänderungs-möglichkeiten gemäß Ziffer I 5. Abs. 2 die-ser AGB unmöglich ist.
(3) Über einen Rücktritt informiert die vhs die buchenden Personen unverzüglich und erstattet die bereits gezahlte Gebühr innerhalb von 7 Tagen vollständig zurück. Betrifft ein Rücktritt gemäß Absatz 2 nur einen Teil der Veranstaltung, erhalten die buchenden Personen den auf den entfallenden Veranstaltungsteil entfallenden Teilbetrag der Gesamtgebühr zurück. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die buchenden Personen unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die buchenden Personen ohne Wert ist.
(4) Für Schäden, die den buchenden Personen durch den Rücktritt der vhs entstehen, kommt die vhs nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Ziffer I. 13 dieser Geschäftsbedingungen auf.
(5) Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
7. Vertragliches Rücktrittsrecht der buchenden Personen
(1) Die vhs räumt den buchenden Personen das Recht ein, vom Vertrag bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung, ohne Angabe von Gründen, unter Einbehaltung der Verwaltungspauschale von € 5,00 pro Teilnehmenden, von der Buchung zurückzutreten. Ein späterer Rücktritt ist nicht möglich, auch nicht im Falle einer Erkrankung der buchenden Personen.
(2) Alternativ kann – auch nach dieser Frist - die verbindliche Anmeldung auf eine Ersatzperson übertragen werden. Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen den buchenden Personen und der vhs ein, so haften er und die buchenden Personen der vhs als Gesamtschuldner für den Teilnahmepreis und für die der vhs durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.
Die Ersatzperson tritt in die Rechte und Pflichten des Vertrages ein. Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(3) Andernfalls ist bei einem Rücktritt nach Ablauf der Frist die volle Gebühr fällig. Den buchenden Personen ist der Nachweis gestattet, dass der vhs kein oder ein geringerer Schaden durch den Rücktritt entstanden ist.
(4) Der Rücktritt muss in Textform erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang des Rücktritts bei der vhs.
(5) Die gesetzlichen Rücktritts-, Widerrufs-, und Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
8. Recht zur Kündigung durch buchende Personen
(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, haben die buchenden Personen die vhs auf den Mangel hinzuweisen und der vhs innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, können die buchenden Personen nach Ablauf der Frist aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Die buchenden Personen können den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen Ziffer I. 5 unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet.
Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die buchenden Personen unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleis-tung für die buchenden Personen ohne Wert ist.
9. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Den Parteien steht nach den gesetzlichen Regelungen das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB zu. Ein wichtiger Grund ist insbesondere ge-geben, wenn eine Vertragspartei ihre Pflichten aus dem Vertrag verletzt und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses der anderen Vertragspartei nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Teilnehmende oder ein Teilnehmender die Veranstaltung nachhaltig stört, durch gemeinschaftswidriges Verhalten in Veran-staltungen, Ehrverletzungen aller Art, Diskriminierung von Personen, Agitationen aller Art, beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung oder auf eine Mahnung keine fristgerechte Zahlung erfolgt.
10. Höhere Gewalt
(1) Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrags durch höhere Gewalt wie Krieg, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrags um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
(2) Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt, das Ereignis zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war und dass die Auswirkungen des
Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.
(3) Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.
(4) Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Abs. 2), benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.
(5) Sollte die Wirkung Höherer Gewalt länger als 2 Monate andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.
11. Teilnahmebescheinigungen
Über die regelmäßige Teilnahme an einer Veranstaltung (mind. 80%) stellt die vhs auf Wunsch eine Standard-Teilnahmebe-scheinigung aus. Dies ist nur auf den Namen der angemeldeten Person möglich, bei Mehrfachanmeldungen ist dies zu be-rücksichtigen.
Für Veranstaltungen mit einer Gebühr über € 50,00 ist die erste Ausfertigung innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Veranstaltung unentgeltlich.
Nach diesem Zeitpunkt und für alle anderen Veranstaltungen wird eine Verwal-tungspauschale von € 3,00 erhoben, wenn die Teilnahmebescheinigung per Post versendet wird.
12. Hausordnung der vhs-Gebäude
Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln, die Räume ordentlich und sauber zu verlassen. In allen Gebäuden der vhs herrscht ein generelles Rauchverbot. Das Mitbringen von Tieren ist nicht zulässig.
13. Haftung
(1) Die vhs haftet den buchenden Personen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgaben der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergleichbarer Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet die vhs – soweit in Absatz 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung den buchenden Personen als Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflicht) und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
In allen übrigen Fällen ist die Haftung der vhs vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung der vhs für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vor-stehenden Haftungsbeschränkungen und Ausschlüssen unberührt.
14. Datenschutz
Daten der buchenden Personen werden von der vhs ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert, verar-beitet und genutzt, es sei denn, die buchenden Personen willigen ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierte Nutzung und/oder Verwendung der Daten ein. Zu keinem Zeitpunkt wird die vhs, ohne ausdrückli-ches Einverständnis, Daten an Dritte wei-tergeben, es sei denn, die vhs ist hierzu aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet.
15. Urheberschutz
Sämtliche von der vhs zur Verfügung gestellten Skripte, Bücher, Software und sonstigen Lehr- und Veranstaltungsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt.
Teilnehmenden einer vhs-Veranstaltung wird als buchende Personen ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Es ist den buchenden Personen und Dritten insbeson-dere nicht gestattet, die Unterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen.
Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenkennzeichen dürfen nicht entfernt werden.
Film- und Tonaufnahmen sind in unseren Veranstaltungen nicht gestattet.
II. Teilnahme an Online- und/ oder hybriden Veranstaltungen
(1) Zur Teilnahme an Onlineveranstaltungen und/oder hybriden Veranstaltungen sind nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannten Personen berechtigt. Für eine Vertragsübertragung auf Dritte gilt Ziffer 4 entsprechend.
(2) Die zur Teilnahme an Onlineveranstaltungen und/oder hybriden Veranstaltungen Berechtigten dürfen weder Dritten Zugriff auf ihren Teilnehmeraccount und/
oder ihren Bildschirm einräumen und Dritten dadurch eine Teilnahme an Onlinever-anstaltungen und/oder hybriden Veran-staltungen ermöglichen, noch zusammen mit Dritten über ihren Teilnehmeraccount und/oder ihren Bildschirm an Onlineveranstaltungen und/oder hybriden Veranstaltungen teilnehmen.
(3) Die Teilnehmenden an Onlineveranstaltungen und/oder hybriden Veranstaltungen sind nicht berechtigt, Onlineveran-staltungen und/oder hybride Veranstaltun-gen aufzuzeichnen und/oder zu speichern und/oder zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten und/oder über das Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder in jeder sonstigen Form in Bild und/oder Ton zu veröffentlichen.
(4) Bei Online-Seminaren und/oder hybriden Veranstaltungen können Einschränkungen und/oder Beeinträchtigungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs der vhs liegen. Hierunter fallen ins-besondere die von der vhs nicht beeinflussbaren technischen Bedingungen des Internets sowie Störungen in der techni-schen Infrastruktur Dritter. Dies hat kei-nerlei Auswirkung auf die Vertragsge-mäßheit der von der vhs erbrachten Leis-tungen.
III. Besondere Bestimmungen für Prüfungen und zertifizierte Ausbildungen
1. Prüfungen
Die Anmeldung für Prüfungen ist nur mit persönlicher Unterschrift möglich.
Die Bezahlung/Abbuchung der Prüfungsgebühren erfolgt am Tag des ausgewiese-nen Anmeldeschlusses. Nach dem Anmeldeschluss ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.
Es gelten die Prüfungsordnungen der je-weiligen Prüfungszentren, die in der Geschäftsstelle der vhs eingesehen werden können.
2. Zertifizierte Ausbildungen
Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Ausbildung, die in der Geschäftsstelle der vhs eingesehen werden können.
IV. Reiseveranstaltungen
Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Augsburger Volkshochschule.
Es gelten die jeweiligen AGB des Reise-veranstalters. In diesen Fällen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der Augsburger Volkshochschule und den Kundinnen und Kunden.
V. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.
VI. Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zu Online-Streitbeilegung (OS) bereit die unter ec.eu-ropa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.
(2) Im Übrigen ist die vhs zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
VI. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen der AGB ganz
oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun-gen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks der gewollten Regelung am ehesten entspricht.
Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbe-dingung verlieren alle früheren Fassungen der AGB ihre Gültigkeit.