Abweichender Zahlweg

In der Regel buchen wir die anfallenden Kursgebühren von einem Konto ab, für welches die Teilnehmerinn / der Teilnehmer auch Kontoinhaber ist.

Sollten Sie im Ausnahmefall die Abbuchung der Kursgebühren von einem Konto wünschen, bei dem Sie nicht der Kontoinhaber sind, ist hierfür leider eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften nötig.

Mit dieser schriftlichen Erklärung kann uns ein Kontoinhaber ermächtigen, die Gebühren für Veranstaltungen der vhs Augsburg, für einen bestimmten Zeitraum, für eine bestimmte Person, von seinem Konto abbuchen zu dürfen.

Ein entsprechendes Formular abweichender Zahlweg haben wir hier zum Download zur Verfügung gestellt.

Bitte verwenden Sie es bei Bedarf.