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Förderung durch Krankenkassen

Sehr geehrte Teilnehmerin,
sehr geehrter Teilnehmer,
 
wir bieten Ihnen im Programmbereich Gesundheit ein hochwertiges Angebot an Kursen zur Gesundheitsförderung und Primärprävention.
Als Einrichtung in öffentlicher Verantwortung sichern und entwickeln wir systematisch die Qualität unseres Angebots.
Gemäß § 20 SGB V sind die Gesetzlichen Krankenkassen seit dem Jahr 2000 verpflichtet, die Primärprävention als gesetzliche Aufgabe wahrzunehmen.
Dies geschieht u.a. dadurch, dass die Teilnahme an Kursen, die bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten Förderkriterien genügen, individuell gefördert wird,
Diese Kriterien können sich von den Qualitätskriterien der Volkshochschulen erheblich unterscheiden.
 
Wir haben diese Förderungsmöglichkeiten mit den Krankenkassen bisher sehr kundenfreundlich gehandhabt.
Vor Beginn des Semesters erfolgte eine Klärung der Förderfähigkeit unserer Kurse in Absprache mit den Krankenkassen.  Die gesichert förderfähigen Kurse wurden im Programmheft entsprechend gekennzeichnet.
Bei regelmäßiger Teilnahme wurde dann im Einzelfall ein Großteil der Kursgebühr von der Krankenkasse erstattet.
 
Seit dem 1. Januar .2011 wurde der Nachweis der Förderkriterien erheblich erschwert.
Hinzu kommt, dass die einzelnen Kassen die Nachweisprüfung unterschiedlich handhaben. Den damit verbundenen zusätzlichen Verwaltungsaufwand können wir nicht mehr leisten.

Sie erhalten deshalb seit dem Frühjahrssemester 2011 bei Kursen, die für eine Krankenkassenförderung in Frage kommen, eine Bestätigung über die regelmäßige Teilnahme (mindestens 80 %), mit Angabe der Kursleitungsqualifikation.
Ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird, bitten wir Sie dann direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
 
Ihre vhs Augsburg